74) verstosse und dass die Implementierung des Korrekturfaktors KAA auf Verordnungsstufe ausreichend sei.50 Diese Rechtsprechung wurde unlängst durch das Bundesgericht bestätigt.51 Im Urteil 1C_307/2023 vom 9. Dezember 2024 entschied das Bundesgericht, die Einführung eines Korrekturfaktors bei adaptiven Antennen sei rechtmässig. Es hielt fest, das bestehende Schutzniveau werde bei der Anwendung eines Korrekturfaktors bei adaptiven Antennen gegenüber konventionellen Antennen nicht gesenkt. Die besondere Signalcharakteristik von adaptiven Antennen rechtfertige eine zu konventionellen Antennen differenzierte Betrachtungsweise.