die sich wiederum an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientierten. Die Richtlinien basierten auf dem aktuellen Wissensstand über die erwiesenen thermischen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung. Die allgemein formulierte Kritik der Beschwerdeführenden an der ICNIRP vermöge daran nichts zu ändern. Das Bundesgericht habe mehrfach sowohl die NISV akzessorisch geprüft und bestätigt als auch festgehalten, dass unterhalb der in der Schweiz geltenden Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung keine schädlichen Auswirkungen zu befürchten seien. Demzufolge gelte, dass Mobilfunkantennen, welche die Anlagegrenzwerte der NISV einhielten, keine negativen Auswirkungen auf die