reich forschenden Wissenschaftlern dargelegt werde. Die Grenzwerte müssten in der Schweiz neu festgelegt werden. Es sei durch verschiedene Studien belegt, dass nichtionisierende Strahlung zu oxidativem Stress führe und damit die Gesundheit schädige. Sodann widerspreche die Anwendung eines Korrekturfaktors dem Vorsorgeprinzip und sei gesundheitsschädigend. Adaptive Antennen würden unzulässigerweise privilegiert gegenüber konventionellen Antennen. Die Festlegung der Korrekturfaktoren sei zudem nicht nachvollziehbar. Zudem führe die Pulsation und Variabilität von adaptiven Antennen zu zusätzlichen Schäden für die Gesundheit.