Zu den «Räumen in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten» gehören danach beispielsweise Wohnräume, Schulräume und Kindergärten, Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie ständige Arbeitsplätze. Als Letzterer gilt gemäss Definition ein Arbeitsbereich, wenn er während mehr als 2,5 Tage pro Woche durch einen Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin oder auch durch mehrere Personen nacheinander besetzt ist. Dieser Arbeitsbereich kann auf einen kleinen Raumbereich begrenzt sein oder sich über den ganzen Raum erstrecken.