In der Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung für Mobilfunk- und WLL- Basisstationen, des ehemaligen Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)41 wird der Begriff OMEN für die Praxis näher konkretisiert. Zu den «Räumen in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten» gehören danach beispielsweise Wohnräume, Schulräume und Kindergärten, Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie ständige Arbeitsplätze.