Das AUE bestätigte bereits im Vorverfahren in seiner Stellungnahme vom 16. März 2023 zu den Einsprachen,40 dass die Gebäude auf der Bauparzelle richtigerweise als OKA und nicht als OMEN deklariert worden seien. In seiner Stellungnahme vom 4. August 2023 zu den Beschwerden im vorliegenden Beschwerdeverfahren bemerkt das AUE, die Beschwerden der Beschwerdeführenden brächten bezüglich der Einstufung der Gebäude keine neuen Rügen oder Erkenntnisse vor, und verweist vollständig auf seine Äusserungen im Vorverfahren.