8. Einstufung der Gebäude auf der Bauparzelle als OMEN bzw. OKA a) Die Beschwerdeführenden bemängeln die Klassierung sämtlicher Gebäude auf der Bauparzelle im Umfeld der Mobilfunkanlage. Diese Gebäude sowie das gesamte Areal der ZSF O.________weg würden häufig für öffentliche Veranstaltungen genutzt, bei denen sich Menschen regelmässig über längere Zeit in und ausserhalb der Räumlichkeiten aufhalten würden. An bestimmten Tagen würden sich Personen ohne Weiteres 12-18 Stunden pro Tag und länger auf dem Gelände aufhalten.