Diese Koordinaten seien mit der aktuellen Baueingabe korrigiert worden, weshalb die angebliche Antenne dann von der Sendekarte verschwunden sei. Es bestehe hierzu kein Anlass für weitergehende Abklärungen von Seiten der Behörden. Das AUE gab in seiner Stellungnahme vom 4. August 2023 an, die von den Beschwerdeführenden erwähnte Antennenanlage (N.________strasse P.________ bzw. Q.________) sei ihnen nicht bekannt. Die Abklärungen beim BAKOM habe ergeben, dass es sich um einen Fehler bei den Koor- 35 BSIG Nr. 7/721.0/10.1 vom 14. April 2010. 36 Vgl. Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band II, 5. Aufl., Bern 2024, Art. 70