Die Beschwerdegegnerinnen verneinen die Existenz der von den Beschwerdeführenden angegebenen Antenne im Antennenperimeter der vorliegend zu beurteilenden Mobilfunkanlage. Im internen System der Beschwerdegegnerin 2 seien anfänglich falsche Koordinaten für den bestehenden Standort hinterlegt gewesen, die auch an das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) gemeldet worden seien. Dies habe den Anschein erweckt, dass es sich nicht um eine gemeinsame Anlage der Beschwerdegegnerinnen gehandelt habe, sondern um zwei getrennte Anlagen. Diese Koordinaten seien mit der aktuellen Baueingabe korrigiert worden, weshalb die angebliche Antenne dann von der Sendekarte verschwunden sei.