Solche Überlegungen unterscheiden sich bei Gebäuden an sich und Mobilfunkantennen offensichtlich grundlegend, weshalb der Gebäudeabstand nicht einfach auf Mobilfunkantennen anzuwenden ist. Zudem besteht bei Mobilfunkantennen vielfach ein ästhetisches Interesse, diese mehr oder weniger direkt im «Schatten» eines Gebäudes anzuordnen. Es ist damit festzuhalten, dass vorliegendes Bauvorhaben keinen Gebäudeabstand zum Schützenhaus bzw. zum Technik-Häuschen einhalten muss. Dabei kann offen gelassen werden, ob die Mastkonstruktion mit dem Technik-Häuschen zusammen nicht sogar eine bauliche Einheit bildet.