Die Bauparzelle ist sodann zwar unmittelbar nur von Landwirtschaftszone umgeben. Diese wiederum grenzt jedoch in kurzer Distanz (ca. 110 m) an die Bauzone. Ohnehin ist nach der präzisierten Rechtsprechung des Bundesgerichts eine Mobilfunkanlage in der Bauzone auch zulässig, wenn ihr Versorgungsgebiet flächenmässig mehr Land in der Nichtbauzone als in der Bauzone umfasst.32 Die Mobilfunkanlage gilt somit als zonenkonform. Was der Beschwerdeführer 3 dagegen vorbringt, überzeugt nicht. 6. Abstände