frastruktureinrichtung zur Versorgung der Bevölkerung von Riggisberg sowie der Verkehrsteilnehmenden auf den umliegenden Strassenabschnitten mit Mobilfunkdienstleistungen dar. Sie ist – ähnlich wie Strassen und andere Versorgungs- und Entsorgungsanlagen – eine Siedlungseinrichtung. Solche sind grundsätzlich in den Bauzonen anzusiedeln. Es ist auch nicht ersichtlich, inwiefern eine Mobilfunkanlage keine unmittelbare funktionelle Beziehung zur Zone für Sport- und Freizeitanlagen, konkret zum Betrieb eines Schützenhauses und eines Vereinshauses von Ornithologinnen und Ornithologen haben sollte. Die Bauparzelle ist sodann zwar unmittelbar nur von Landwirtschaftszone umgeben.