Aus dem Beschrieb im Baugesuch geht zwar nicht wörtlich hervor, dass bei einem bestehenden Mobilfunkstandort der bestehende Mast abgebrochen und durch einen neuen ersetzt wird. Jedoch ist bei der Konsultation der Pläne klar ersichtlich, dass der bestehende Mast abgebrochen und in unmittelbarer Nähe (2 m) ein gleich hoher, neuer Mast erstellt wird. Ein solches Vorhaben stellt auch keinen eigentlichen Neubau eines ganzen Mobilfunkstandortes dar. Zudem genügt es, wenn sich einsprachewillige Personen durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Baugesuchakten ein detailliertes Bild über das Bauvorhaben verschaffen können.