Vorliegendes Bauvorhaben betrifft einen bestehenden Mobilfunkstandort. Dieser wird umgebaut, indem der alte Mast durch einen neuen, gleich hohen Mast ersetzt wird, wobei das Technikhäuschen bestehen bleibt (vgl. für Details die Angaben im Sachverhalt, Ziffer 1). Die Beschwerdegegnerinnen beschrieben im Baugesuch das Vorhaben wie folgt: «Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage für F.________ und G.________ mit neuen Antennen.»27 In der Baupublikation28 übernahm die Gemeinde Riggisberg diesen Wortlaut. Aus dem Beschrieb im Baugesuch geht zwar nicht wörtlich hervor, dass bei einem bestehenden Mobilfunkstandort der bestehende Mast abgebrochen und durch einen neuen ersetzt wird.