Die Falschangaben im Baugesuch hat das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in den Gesamtbauentscheid vom 6. Juni 2023 übertragen. Eine gewässerschutzrechtliche Prüfung des Bauvorhabens fand, soweit aus den Akten ersichtlich, nicht statt. Die Tatsache der Falschbezeichnung im Baugesuch, sodann in der öffentlichen Auflage und letztlich im Gesamtbauentscheid ist gestützt auf nachfolgende Ausführungen jedoch ohne Einfluss auf vorliegendes Beschwerdeverfahren.