b) Art. 10 ff. BewD regeln die Anforderungen an ein Baugesuch. So verlangt Art. 10 Abs. 2 BewD bei Bauten auf fremden Boden eine Mitunterzeichnung des Baugesuchs durch die Grundeigentümerschaft. Die Bauparzelle liegt im Eigentum der Gemeinde Riggisberg. Diese hat das Baugesuch auch unterzeichnet.20 Eine rechtliche Sicherung des Bodens für die Ausführung des Bauprojekts auf fremden Grund, wie es der Beschwerdeführer 3 verlangt, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat im angefochtenen Bauentscheid festgehalten, die Gesuchunterlagen entsprächen den Anforderungen von Art.