Andererseits handle es sich beim in Frage stehenden Bauvorhaben nicht um einen Umbau einer bestehenden Anlage, sondern um einen Neubau, da die bestehende Bausubsubstanz, inkl. der statisch tragenden Bauteile vollständig rückgebaut und mit neuer Fundation neu gebaut werden solle. Überdies sei die rechtliche Sicherung des Bodens im Baugesuchs nachzuweisen. Weiter seien die Angaben im Baugesuch bezüglich den Zonenvorschriften falsch. Die Bauparzelle befinde sich im Gewässerschutzbereich Au ausserhalb von Gewässerschutzzonen und nicht wie im Baugesuch angegeben in einer Gewässerschutzzone SBW (Schutzzone mit beschränkter Wirkung) sowie Gewässerschutzbereich üB.