a) Der Beschwerdeführer 3 bringt ebenfalls vor, die Baugesuchsakten seien fehlerhaft und irreführend, weshalb sie zur Vervollständigung zurückzuweisen seien. Gemäss dem Beschwerdeführer 3 enthielten die im eBau hochgeladenen Unterlagen einerseits zwei Baugesuchformulare mit unterschiedlichen Nummern. Es sei nicht klar, welches Dokument das Richtige sei. Andererseits handle es sich beim in Frage stehenden Bauvorhaben nicht um einen Umbau einer bestehenden Anlage, sondern um einen Neubau, da die bestehende Bausubsubstanz, inkl. der statisch tragenden Bauteile vollständig rückgebaut und mit neuer Fundation neu gebaut werden solle.