Die im Standortdatenblatt deklarierten Sendeleistungen ERPn sind für die Mobilfunkbetreiberinnen verbindlich. Mit der umstrittenen Baubewilligung wird keine höhere Sendeleistung ERPn, für die Antennen mit Korrekturfaktor gemittelt über sechs Minuten erlaubt. Ob die Anlage in diesem Rahmen sinnvoll betrieben werden kann, ist Sache der Mobilfunkbetreiberinnen.16 Im Weiteren kann dem Standortdatenblatt entnommen werden, dass die Sendeantennen im Frequenzband 3600 MHz adaptiv betrieben werden.