Somit seien die überbordenden Krankenkassenprämien durch Beiträge aus Mobilfunkgebühren mitzufinanzieren. Weiter verlangt der Beschwerdeführer 3 die Überprüfung der Prozesse und Abläufe sowie die personellen Konstellationen im Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Bereich Mobilfunk durch eine nachweislich unabhängige, externe, mit Vorzug ausländische Fachstelle oder Organisation.12 Zudem seien den «massgebenden Schutzorganisationen Mobilfunk» ein Verbands-Beschwerderecht einzuräumen, allenfalls im Gegenzug zu weiteren Einschränkungen im Beschwerderecht gegen Mobilfunkanlagen.13 Daneben beantragt der Beschwerdeführer 3 die Prüfung, ob aufgrund der offen-