Strahlung als einsprache- bzw. beschwerdeberechtigt, wer sich im Perimeter befindet, in welchem die konkret berechnete Strahlung 10 Prozent oder mehr des Anlagegrenzwertes beträgt.8 Vorliegend beträgt der Einspracheperimeter der Anlage gemäss dem eingereichten Baugesuch 2233.43 m.9 Die Beschwerdeführerenden 1 und 2 wohnen an der L.________strasse I.________, 3128 Rümligen, und damit rund 1580 m (Luftlinie) vom Antennenstandort entfernt. Der Beschwerdeführer 3 wohnt am M.________weg J.________, 3132 Riggisberg, und damit rund 445 m (Luftlinie) vom Antennenstandort entfernt. Sämtliche Wohnorte der Beschwerdeführenden liegen innerhalb des Einspracheperimeters von 2233.43 m.