In ihrer Replik vom 20. Oktober 2023 halten die Beschwerdeführenden 1 und 2 an ihrer Beschwerde fest. Gleichzeitig verlangen sie die Herausgabe der Originalantennen-Diagramme. Auch der Beschwerdeführer 3 hält in seiner Replik vom 25. Oktober 2023 an seiner Beschwerde fest. Mit Eingaben vom 15. November 2023 duplizierten die Beschwerdegegnerinnen auf die Repliken der Beschwerdeführenden. Mit Schreiben vom 23. April reichten die Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerinnen aufforderungsgemäss ihre Kostennote für vorliegendes Beschwerdeverfahren ein.