In der Beschwerdeantwort vom 2. August 2023 zur Beschwerde des Beschwerdeführers 3 beantragen die Beschwerdegegnerinnen, die Beschwerde und sämtliche Rechtsbegehren seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde Riggisberg beantragt in ihrer Stellungnahme vom 4. August 2023 die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf eingetreten werden könne, und die Bestätigung des Gesamtbauentscheids des Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland vom 6. Juni 2023. Das AUE gibt in seiner Stellungnahme vom 4. August 2023 an, aus den Beschwerden ergäben sich keine neuen Rügen oder Erkenntnisse, und verweist auf seine Stellungnahme zu den Einsprachen im Baubewilligungsverfahren vom 16. März