Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verzichtet im Schreiben vom 24. Juli 2023 auf eine förmliche Vernehmlassung und verweist auf die Akten des Baubewilligungsverfahrens. In der Beschwerdeantwort vom 2. August 2023 zur Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 und 2 beantragen die Beschwerdegegnerinnen, die Beschwerde und sämtliche Anträge, Eventual- und Subeventualanträge sowie Verfahrensanträge seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. In der Beschwerdeantwort vom 2. August 2023 zur Beschwerde des Beschwerdeführers 3 beantragen die Beschwerdegegnerinnen, die Beschwerde und sämtliche Rechtsbegehren seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.