4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,4 vereinigte mit Verfügung vom 12. Juli 2023 die beiden Beschwerden zu einem Beschwerdeverfahren unter der RA Nr. 110/2023/103. Das Rechtsamt führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Ferner ersuchte es das AUE um eine Stellungnahme zu den Rügen im Zusammenhang mit der nichtionisierenden Strahlung (NIS).