Subeventualiter sei im Bauentscheid festzuhalten, dass die Mobilfunkanlage keinen Korrekturfaktor anwenden dürfe. Auch der Beschwerdeführer 3 beantragt eventualiter, dass Baugesuch sei von der Vorinstanz erneut zu prüfen. Für den Fall der Bestätigung der Baubewilligung beantragt der Beschwerdeführer 3 subeventualiter, die in den zugehörigen Planunterlagen als Orte kurzen Aufenthalts (OKA) bezeichneten Bereiche seien vor Ort entsprechend zu signalisieren.