Nach erfolgter Mängelbereinigung des Baugesuchs publizierte die Gemeinde Riggisberg dieses im kantonalen Amtsblatt vom 23. November 2022 sowie in zwei aufeinanderfolgenden Ausgaben des Anzeigers Gürbetal Längenberg Schwarzenburgerland vom 24. November und vom 1. Dezember 2022. Das Bauvorhaben befindet sich auf einer gemeindeeigenen Parzelle, weshalb mit Schreiben vom 11. Januar 2023 die Gemeinde Riggisberg das Baugesuch für die Fortsetzung des Verfahrens zuständigkeitshalber zur Beurteilung an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weiterleitete.