Diese sollen gemäss dem Standortdatenblatt vom 5. Mai 2022 (Revision: 1.34) auf den Frequenzbändern 700 bis 900 Megahertz (MHz) und 1400 bis 2600 MHz sowie im Frequenzband 3600 MHz senden. Davon sollen die sechs Sendeantennen (jeweils drei pro Beschwerdegegnerin) im Frequenzband 3600 MHz adaptiv mit Anwendung eines Korrekturfaktors betrieben werden. Die Antennen der Beschwerdegegnerin 1 sind auf einer Höhe von 18.70 m über der Höhenkote 0 vorgesehen und bedienen jeweils eine Sendungsrichtung im Azimut 30°, 210° bzw. 290°.