Art. 4 GBR1. Das Vorhaben sieht vor, den bestehenden Mast abzubrechen und durch einen gleich hohen Mast am bestehenden Standort leicht versetzt um ca. zwei Meter zu ersetzen. Am neuen Mast sollen pro Beschwerdegegnerin drei Antennenkörper angebracht werden, welche jeweils aus drei Sendeantennen bestehen. Insgesamt geplant ist demnach die Installation von achtzehn Antennen. Diese sollen gemäss dem Standortdatenblatt vom 5. Mai 2022 (Revision: 1.34) auf den Frequenzbändern 700 bis 900 Megahertz (MHz) und 1400 bis 2600 MHz sowie im Frequenzband 3600 MHz senden.