eine Nachfrist zur Einreichung ihrer Statuten und des Nachweises der Zeichnungsberechtigung von A.________ anzusetzen. Gestützt auf die Sachverhaltsabklärungen muss geprüft werden, ob die Einsprache für die Ortspartei C.________ gültig erhoben wurde. Die Streitsache erweist sich daher als nicht entscheidreif. Es ist nicht Aufgabe der BVD, diese Abklärungen als erste Instanz zu tätigen. Die angefochtene Zwischenverfügung ist daher aufzuheben und die Sache wird an das Regierungsstatthalteramt zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen zurückgewiesen. Der neue Entscheid über die Beschwerdebefugnis kann zusammen mit dem Endentscheid über die Bausache erfolgen.