Vorliegend ist jedoch unklar, ob die Voraussetzungen vorliegen, gemäss welchen private Organisationen einsprachebefugt sind. Insbesondere fehlt der Nachweis, dass die Ortspartei C.________ nach wie vor besteht und A.________ deren Präsident ist. Ausserdem muss geprüft werden, ob die erhobenen Rügen innerhalb des statutarischen Zwecks liegen. Es ist daher eine Nachfrist anzusetzen, um die Statuten der Ortspartei C.________ und allenfalls weitere Belege beizubringen. 3. Rückweisung und weiteres Vorgehen