ZGB9 gegründet. Nach den Ausführungen in der Beschwerde sei der Zweck der neuen Sektion, die Ortsparteien von der Mitgliederadministration und vom Finanzwesen zu entlasten sowie überregionale Anlässe zu organisieren. Art. 4 der Statuten schreibe ihr denn auch vorwiegend übergeordnete und koordinative Aufgaben zu. Bewusst nicht an die neue Körperschaft übertragen sei hingegen die Umsetzung der Parteiziele in den jeweiligen politischen Gemeinden. Diese liege weiterhin in der Zuständigkeit der Ortsparteien, deren Organisation und Aufgaben in Art. 7 statuiert sei und die «zur Vertretung der Ortsparteien nach aussen» befugt seien.