b) In der Beschwerde vom 2. Juli 2023 führt die Beschwerdeführerin aus, die Sektion B.________ sei eine Nachfolge- oder Dachorganisation der Sektionen E.________, welche sich seit Jahrzenten mit der Politik in den Gemeinden befasse. Die Ortsparteien seien nach wie vor für die jeweilige Dorfpolitik zuständig. So habe er (A.________) in der Funktion als Präsident der Ortspartei C.________ auch die Einsprache zum fraglichen Baugesuch verfasst. Die Sektion B.________ sei lediglich gegründet worden, um die ehemaligen Sektionen von der Mitgliederadministration und vom Finanzwesen zu entlasten und kümmere sich um überregionale Anlässe.