3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch, wobei es A.________ als Beschwerdeführer aufführte. Die Gemeinde beantragte in ihrer Stellungnahme vom 12. Juli 2023 sinngemäss die Gutheissung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin und das Regierungsstatthalteramt beantragten, auf die Beschwerde nicht einzutreten bzw. sie abzuweisen. 4. Mit Verfügung vom 10. August 2023 teilte das Rechtsamt den Parteien die nachfolgende summarische Einschätzung mit: