Mit Zwischenverfügung vom 30. Juni 2023 trat das Regierungsstatthalteramt Thun unter anderen auf die Einsprache der «Sektion B.________» mit der Begründung nicht ein, die eingereichten Statuten würden zeigen, dass dieser Verein erst seit 2016 besteht und daher nicht Rügen in Rechtsbereichen erhoben werden, die seit mindestens 10 Jahren Gegenstand seines statutarischen Zwecks bilden. 1/8 BVD 110/2023/101