III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Forst- Längenbühl vom 20. Dezember 2021 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Forst-Längenbühl zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1500.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer die Parteikosten im Betrag von CHF 4032.80 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.