d) Das LANAT, Amt für Landwirtschaft und Natur, Fachstelle Boden, hält in seinem Fachbericht vom 11. Juni 2021 fest, die Bodenverbesserung auf Parzelle H.________ sei am 21. März 2016 im Beisein des Landeigentümers, der Gemeinde, des Amtes für Wasser und Abfall und der bodenkundlichen Baubegleitung definitiv abgenommen worden. Es seien lokale Setzungen erkannt worden. Weitere Mängel seien gemäss Abnahmeprotokoll nicht festgestellt worden. Aus Sicht Bodenschutz sei die Bodenverbesserung als erfüllt eingestuft und dem Landeigentümer definitiv übergeben worden.