a) Die Gemeinde verlangt im angefochtenen Entscheid unter den Auflagen und Bedingungen insbesondere den Beizug einer bodenkundlichen Fachperson, welche bezüglich der Ursache des Wasseraufstosses konkrete Massnahme zur Abhilfe definiert bzw. die Umsetzung der im Fachbericht des LANAT vom 11. Juni 2021 bemängelten Punkte sowie die Nachreichung der Entwässerungspläne des Drainagesystems und der provisorischen Strassenentwässerungsschächte. Weiter verlangte sie unter anderem die Angabe der abgelagerten Kubatur.