11. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet26, holte die Vorakten sowie die Akten der mit dem Vorhaben zusammenhängenden Vorhaben ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das AGR verzichtete in seiner Vernehmlassung auf einen Antrag, da sich die Beschwerde nicht gegen die von ihm bejahte Zonenkonformität richte. Die Gemeinde beantragte die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin liess sich nicht vernehmen.