Die Unterhaltspflicht der provisorischen Strassenentwässerungsschächte muss bis am 30.05.2022 geprüft und geregelt werden. - Die Kubatur Angaben sind ebenfalls gemäss Schlusskontrolle und Schreiben vom 27.09.2018 bis am 31.01.2022 nachzureichen. 10. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführ am 19. Januar 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellte folgende Rechtsbegehren: