Somit wäre der Punkt gemäss Schlusskontrolle und eingeschriebenem Brief vom 27.09.2018 erfüllt. - An der bodenkundlichen Abnahme vom 21.03.2016 wurde bestätigt, dass die Schächte unter Beobachtung sind. Ebenfalls wurde im Schreiben vom 12.12.2013 dies mittels Schreiben bestätigt, jedoch wurde eingebracht, dass die Schächte nach 2-3 Jahren aufgehoben werden könnten wenn sich der Boden ergeben hat und sich das Wasser wieder den Lauf gesucht hat. Die Unterhaltspflicht der provisorischen Strassenentwässerungsschächte muss bis am 30.05.2022 geprüft und geregelt werden.