Mit Entscheid vom 20. Dezember 2021 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung und eröffnete die Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 ff. RPG25 (recte: die Verfügung bezüglich Zonenkonformität) des AGR vom 23. April 2021. Die Gemeinde verfügte insbesondere folgende Auflagen und Bedingungen: - Die Auflagen und Bedingungen sowie die Nebenbestimmungen vom Gesamtentscheid vom 17.06.2011 haben weiterhin Gültigkeit und sind integrierter Bestandteil dieser Projektänderungsbewilligung. - Die lokalen leichte Setzungen sollten unter Beobachtung bleiben und im Bedarfsfall kann sich der Bewirtschafter bei der Bauherrschaft melden.