8. Am 11. Januar 2021 verfügte die Gemeinde als Ersatzvornahme die Ausarbeitung und Eingabe des Baugesuchs zur Projektänderung durch eine von der Gemeinde beauftragte Firma unter Angabe der voraussichtlichen Kosten gemäss Offerte von rund CHF 5240.–. Die Gemeinde wies darauf hin, dass es der Beschwerdegegnerin freistehe, bis 28. Februar 2021 die in der Wiederherstellungsverfügung vom 15. Juli 2019 genannten Massnahmen selber vorzunehmen und das erforderliche Projektänderungsgesuch nachzureichen.19