Gleichzeitig verfügte sie unter Androhung der Ersatzvornahme die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, indem sie die Beschwerdegegnerin aufforderte, innert 60 Tagen die Unterlagen gemäss den im Protokoll der Schlussabnahme festgehaltenen Pendenzen einzureichen (Angaben der effektiv eingebauten Kubatur, Schnittpläne, Werkleitungspläne Entwässerung, Nachweis Regelung Unterhaltspflicht Kontrollschächte und Nachweis Anmeldung Grundbuch).17 Die Gemeinde gewährte eine Fristverlängerung bis spätestens 31. Oktober 2019.18