Gemäss Protokoll weicht die Terrainhöhe ca. 80 cm vom Soll ab und es bestehen folgende zu erledigende Pendenzen: - Angabe der effektiven Kubatur und Nachreichen der Schnittpläne analog der Bewilligung - aktualisierte und gültige Werkleitungspläne (Entwässerung) nachliefern - Unterhaltspflicht der Kontrollschächte entlang der Kantonsstrasse ist zuhanden eines verbindlichen Grundbucheintrages zu regeln bzw. von den Grundeigentümern der Bodenverbesserung zu übernehmen. - Anmeldung im Grundbuch und Nachreichen der Unterlagen bis zum 31. Dezember 2017 9 Vgl. dazu pag. 238 (Schreiben der Gemeinde vom 12. Dezember 2013, der in Rechnung gestellte Betrag wurde