Das Protokoll hält fest, dass der Verantwortliche der Beschwerdegegnerin den Termin vorzeitig verliess, da er sich aufgrund der Forderung nach aktuellen Plänen angegriffen fühlte. Gemäss Protokoll weicht die Terrainhöhe ca. 80 cm vom Soll ab und es bestehen folgende zu erledigende Pendenzen: - Angabe der effektiven Kubatur und Nachreichen der Schnittpläne analog der Bewilligung - aktualisierte und gültige Werkleitungspläne (Entwässerung) nachliefern - Unterhaltspflicht der Kontrollschächte entlang der Kantonsstrasse ist zuhanden eines verbindlichen Grundbucheintrages zu regeln bzw. von den Grundeigentümern der Bodenverbesserung zu übernehmen.