Unterhalten derselben übernehmen.9 Die Gemeinde verwies zudem darauf, dass im Bauentscheid vom 17. Juni 2011 keine Auflage enthalten sei, dass kein Oberflächenwasser auf die Strasse abgeleitet werden dürfe, da die bewilligten Pläne ein Gefälle von der Strasse weg hatten. Dann sei das Vorhaben aber anders umgesetzt worden. In der Auflage Ziffer 4.5 des Bauentscheids vom 29. Mai 2013 sowie im Fachbericht des Tiefbauamtes vom 18. März 2013 sei darauf verwiesen worden, dass kein Oberflächenwasser auf die Strasse abgeleitet, die Entwässerung der Strasse sichergestellt und keine Dritten beeinträchtigt werden dürfen.10