Die bestehenden Leitungen sind mit einer Rohrleitungskamera vor Baubeginn aufzunehmen, damit der IST-Zustand festgehalten werden kann. Allfällige Schäden, die durch die Bauarbeiten verursacht werden, gehen vollständig zu Lasten der Bauherrschaft. 4.3 Nach Abschluss der Arbeiten sind die neuen Leitungen genau zu vermessen und in den Flurleitungsplan der Flurgenossenschaft Thierarchern und Umgebung einzutragen. 4.4 Die Grundeigentümer haben die Kosten für Zusatzaufwände zu tragen, die bei allfälligen Leitungssanierungen durch die Aufschüttung entstehen. 4.5 Nach Bauschluss dürfen Dritte, durch die Terrainauffüllung nicht beeinträchtigt werden.