Im Entscheid vom 29. Mai 20136 verwies die Gemeinde auf die Rüge der Einsprecherin (Flurgenossenschaft Thierachern), wonach die Drainageleitungen offensichtlich defekt und die Entwässerung nicht mehr gewährleistet sei und die Stellungnahme der Beschwerdegegnerin, wonach diese die Sanierung der Leitungen, die Entwässerung mit neuen Sickerleitungen und Sickerpackungen sowie die Aufnahme der Leitungen in den Flurleitungsplan in Aussicht stelle. Die Gemeinde bewilligte die nachträgliche Projektänderung und verfügte insbesondere folgende Auflagen: 4.2 Die bestehenden Leitungen sind mit einer Rohrleitungskamera vor Baubeginn aufzunehmen, damit der IST-Zustand festgehalten werden kann.