Am 10. September 2012 fand eine bodenkundliche Abnahme statt. An dieser wurden insbesondere im zentralen Bereich und entlang der Kantonsstrasse lokal Nassstellen sowie eine leichte Setzung im zentralen Bereich festgestellt. Als Massnahmen/weiteres Vorgehen sah das von allen Parteien unterzeichnete Protokoll insbesondere vor, dass die Beschwerdegegnerin einen Plan mit Entwässerungsleitungen und Sickergraben entlang der Kantonsstrasse erstellt, einen Schacht auf der Hauptleitung im Südteil setzt sowie eine Funktionskontrolle der Drainagen zur Entwässerung der Nassstellen bis Herbst 2012 vornimmt. Danach soll eine Schlussabnahme stattfinden.4